Kurztitel
Verwaltungsakademiegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 122/1975 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002
§/Artikel/Anlage
§ 28
Inkrafttretensdatum
01.07.1975
Außerkrafttretensdatum
31.12.2002
Text
Gegenstände der berufsbegleitenden Fortbildung
§ 28. Unter Berücksichtigung der Anforderungen der Verwaltungspraxis, neuer Entwicklungen auf dem Gebiet der Verwaltung und neuer Rechtsentwicklungen hat die Bundesregierung entsprechend dem festgestellten Fortbildungsbedarf nach Anhörung des Beirates durch Verordnung jene Gegenstände zu bestimmen, die an der Verwaltungsakademie im Zuge berufsbegleitender Fortbildung zu behandeln sind. Hiebei ist auch unter Bedachtnahme auf die Zweckmäßigkeit, den inneren Zusammenhang und die gegenseitige Beeinflussung einzelner Fachbereiche festzusetzen, nach welchen Grundsätzen die einzelnen Gegenstände von der Verwaltungsakademie zu einem Lehrgang zusammenzufassen sind.