Kurztitel
Verteilungsgesetz Polen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 75/1974
§/Artikel/Anlage
§ 28
Inkrafttretensdatum
20.02.1974
Text
§ 28. Bewertungsgrundlagen, die auf Zloty oder Reichsmark lauten, sind in der Weise in Schilling umzurechnen, daß ein Zloty drei Schilling oder eine Reichsmark sechs Schilling entspricht.