Kurztitel
Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 47/2001
§/Artikel/Anlage
§ 28
Inkrafttretensdatum
19.01.2001
Text
§ 28. Besonders gekennzeichnete Sitze sind hilfsbedürftigen Fahrgästen wie körperbehinderten oder gebrechlichen Personen sowie werdenden Müttern und Personen mit Kleinkindern zu überlassen.