Kurztitel
Dentistenkammer-Wahlordnung 1984
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 516/1984 aufgehoben durch BGBl. Nr. 142/1995
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
19.12.1984
Außerkrafttretensdatum
28.02.1995
Text
Passives Wahlrecht
§ 10. Wählbar in den Vorstand der Österreichischen Dentistenkammer sind alle wahlberechtigten Kammermitglieder, die am Tag der Wahlausschreibung das 24. Lebensjahr überschritten haben.