Kurztitel
Befähigungsnachweis Hohlglasveredler, Glasgraveure
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 258/1983
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.06.1983
Außerkrafttretensdatum
04.03.2004
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994
mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.
Text
§ 10. Gemäß § 374 Abs. 3 GewO 1973 tritt § 13b Abs. 4 der Gewerbeordnung in der im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gewerbeordnung 1973 geltenden Fassung, soweit er die Erbringung des Befähigungsnachweises für das gebundene Gewerbe der Hohlglasveredler einschließlich der Glasgraveure betrifft, mit Ablauf des 31. Mai 1983 außer Kraft.